- In Berlin und Brandenburg gilt seit 1. Januar 2026 ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Er ist für alle Sicherheitsunternehmen Pflicht.
- Der Stundenlohn für Objektschutz liegt 2026 bei 15,15 Euro. Dazu kommen Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag.
- Der Preis pro Stunde enthält weit mehr als den Lohn: Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Schulung, Einsatzleitung und Versicherung.
Warum es keinen Pauschalpreis gibt
Was ein Sicherheitsdienst kostet, hängt vor allem von drei Dingen ab: wie viele Stunden besetzt werden müssen, zu welchen Zeiten und mit welcher Qualifikation. Ein Empfangsdienst werktags am Tag ist anders zu kalkulieren als ein Objektschutz rund um die Uhr mit Revierfahrten.
Der Tarif 2026 in Berlin und Brandenburg
Der Entgelttarifvertrag der BDSW-Landesgruppe und ver.di gilt seit 1. Januar 2026. Das Land Berlin hat ihn für allgemeinverbindlich erklärt – er gilt damit für alle Anbieter, nicht nur für Verbandsmitglieder. Die Stundenlöhne:
| Entgeltgruppe | Beispiele | ab 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektschutz / Separatwachdienst (stationär) | 15,15 € | 15,70 € |
| 2 | Sachkundegeprüfte Kräfte, Revier- und Interventionsdienst, Veranstaltungsdienst, Flüchtlingsunterkünfte, Jobcenter | 15,55 € | 16,15 € |
| 3 | Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit | 16,80 € | 17,45 € |
| 4 | Fachkraft für Schutz und Sicherheit | 17,65 € | 18,35 € |
| 5 | Meister/-in für Schutz und Sicherheit | 21,80 € | 22,65 € |
Hinzu kommen je nach Einsatz Zulagen pro Stunde, zum Beispiel 0,65 € im Revierdienst oder 1,00 € für Objektleiter. Treffen mehrere Zulagen zusammen, gilt nur die höchste.
Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag
| Zuschlag | Höhe |
|---|---|
| Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr) | 15 % |
| Sonntagsarbeit | 25 % |
| Feiertagsarbeit, außerdem 24.12. und 31.12. ab 14 Uhr | 50 % |
Treffen Sonntags- und Feiertagszuschlag zusammen, gilt der höhere. Der Nachtzuschlag kommt jeweils dazu.
Was im Stundensatz steckt
Der Stundenverrechnungssatz eines Sicherheitsdienstes setzt sich aus deutlich mehr als dem Tariflohn zusammen:
- Direkte Personalkosten: Tariflohn, Zulagen und Zuschläge
- Personalzusatzkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und bei Schulungen
- Ausrüstung: Dienstkleidung, Kommunikation, Fahrzeuge
- Organisation: Personalgewinnung, Überprüfungen, Einsatzplanung, Abstimmung mit dem Kunden, Dokumentation
- Schulungen und Unterweisungen
- Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen
Laut dem Infoportal Sicherheitsdienstleistungen sind die Lohnkosten mit rund 90 Prozent der Hauptbestandteil.
Vorsicht bei auffällig günstigen Angeboten
Weil der Tariflohn für alle gilt, bleibt wenig Spielraum nach unten. Liegt ein Angebot nur knapp über dem Tariflohn, fehlt das Geld für Sozialabgaben, Urlaub, Krankheitsvertretung und Einsatzleitung. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) fordert deshalb, Aufträge nach dem besten Verhältnis von Qualität und Preis zu vergeben – mit mindestens 60 Prozent Gewicht auf der Qualität.
So bekommen Sie ein belastbares Angebot
- Adresse und Art des Objekts
- Gewünschte Zeiten: Tage, Uhrzeiten, Feiertage
- Aufgaben: Posten, Kontrollgänge, Empfang, Zugangskontrolle, Alarmreaktion
- Besondere Anforderungen: Sachkunde, Sprachen, Führerschein, Ausschreibungsvorgaben
- Gewünschter Beginn und Vertragsdauer
Mit diesen Angaben können wir Ihnen ein Angebot machen, das zu Ihrem Objekt passt. Jetzt anfragen.
- Entgelttarifvertrag Berlin/Brandenburg 2026 (AVE): www.bdsw.de/images/tarifvertraege/ave/2026/AVE_BE_ETV_2026_0703.pdf
- BDSW – Entgeltübersicht 2026: www.bdsw.de/images/tarifuebersichten/2026/Uebersicht_Entgelt_2026_0101a.pdf
- Senatsverwaltung Berlin – Allgemeinverbindlichkeit, Pressemitteilung 22.07.2026: www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1696257.php
- Infoportal Sicherheitsdienstleistungen – Betriebswirtschaftliche Erklärung: www.infoportalsicherheit.de/betriebswirtschaftlich-erklaerung
- BDSW – Pressemitteilung zum Vergabetransformationspaket: www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/vergabetransformationspaket-wird-billigstvergaben-nicht-verhindern