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Ratgeber · Leistungen

Objektschutz oder Werkschutz?

Zwei Begriffe, die oft vermischt werden. Was sie unterscheidet und was zu Ihrem Standort passt.

Stand: September 20266 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
  • Objektschutz sichert Gebäude und Gelände gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.
  • Werkschutz sorgt für Sicherheit und Ordnung in einem Betrieb – mit Aufgaben bis hin zu Brand- und Arbeitsschutz.
  • Übernimmt ein externer Dienstleister den Werkschutz, gelten die Regeln des § 34a Gewerbeordnung.

Was ist Objektschutz?

Beim Objektschutz geht es darum, ein Gebäude oder eine Liegenschaft vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt zu schützen. Typisch sind feste Posten, Kontrollgänge, Zugangskontrolle und die Reaktion auf Alarme. Der Tarifvertrag für Berlin und Brandenburg führt den Objektschutz als stationäre Sicherheitsdienstleistung, getrennt vom mobilen Revier- und Interventionsdienst.

Was ist Werkschutz?

Werkschutz ist der Sicherheitsdienst für ein bestimmtes Unternehmen. Sein Auftrag: durch Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Beschäftigten abzuwenden. Typische Aufgaben sind:

  • Pförtner- und Empfangsdienst mit Prüfung von Berechtigungen
  • Kontrollgänge auf dem Werksgelände
  • Brandschutz, etwa die Kontrolle von Feuerlöschern und Noteinrichtungen
  • Arbeitsschutz, etwa freie Fluchtwege
  • Besetzung einer Alarm- oder Sicherheitszentrale

Der Unterschied im Überblick

ObjektschutzWerkschutz
SchwerpunktSchutz von Gebäude und GeländeSicherheit und Ordnung im laufenden Betrieb
Typische OrteBüros, Wohnanlagen, Baustellen, Leerstand, BehördenIndustrie, Produktion, Logistik
Typische AufgabenPosten, Kontrollgänge, Zugangskontrolle, Alarmreaktionzusätzlich Werksverkehr, Brand- und Arbeitsschutz, Zentrale
Wer macht es?meist ein Sicherheitsdienstleistereigenes Personal oder ein Dienstleister

Die Grenzen sind fließend. Eine gesetzliche Definition, die beides scharf trennt, gibt es nicht. In der Praxis kommt es darauf an, welche Aufgaben im Vertrag und in der Dienstanweisung stehen.

Eigenes Personal oder Dienstleister?

§ 34a Gewerbeordnung gilt nur für die gewerbliche Bewachung fremden Eigentums. Ein Werkschutz aus eigenen Mitarbeitenden des Betriebs fällt deshalb nicht darunter. Beauftragen Sie einen Dienstleister, braucht dieser die Erlaubnis nach § 34a, und seine Kräfte brauchen mindestens die IHK-Unterrichtung.

Welche Qualifikationen es gibt

AbschlussArtDauer
Unterrichtung nach § 34aIHK-Bescheinigungmind. 40 Unterrichtsstunden
Sachkundeprüfung nach § 34aIHK-Prüfung–
Servicekraft für Schutz und SicherheitAusbildungsberuf2 Jahre
Fachkraft für Schutz und SicherheitAusbildungsberuf3 Jahre
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)Fortbildung–
Meister/-in für Schutz und SicherheitFortbildung–

Die Fortbildungsordnung zur „Geprüften Werkschutzfachkraft“ ist Ende 2005 ausgelaufen. An ihre Stelle trat die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.

Was passt zu Ihnen?

  1. Geht es vor allem um das Gebäude – oder auch um Abläufe im Betrieb?
  2. Braucht es Zugangskontrolle für Personen und Fahrzeuge?
  3. Sollen Brand- und Arbeitsschutzkontrollen übernommen werden?
  4. Wann ist das Gelände besetzt, wann leer?

Die Antworten bestimmen den Auftrag. Mehr zu unserem Angebot finden Sie unter Objekt- und Werkschutz.