- Eine Erlaubnis nach § 34a, eine Haftpflichtversicherung und der Tariflohn sind Pflicht – kein Qualitätsmerkmal.
- Unterschiede zeigen sich bei Zertifizierung, Qualifikation, Einsatzleitung und Erreichbarkeit.
- Lassen Sie sich Nachweise zeigen, bevor Sie unterschreiben.
1. Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
Ohne diese Erlaubnis darf niemand gewerblich bewachen. Sie setzt unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen und eine bestandene Sachkundeprüfung voraus. Bitten Sie um eine Kopie.
2. Passende Qualifikation der Kräfte
Jede Sicherheitskraft braucht mindestens die IHK-Unterrichtung. Für Ladenschutz, Kontrollgänge im öffentlichen Raum und den Einlass von Diskotheken ist die Sachkundeprüfung Pflicht, in Unterkünften und bei Großveranstaltungen für leitende Kräfte. Mehr dazu: Unterrichtung oder Sachkunde.
3. Haftpflichtversicherung
Die Bewachungsverordnung schreibt eine Haftpflichtversicherung mit diesen Mindestsummen je Schadensfall vor:
| Schadensart | Mindestsumme |
|---|---|
| Personenschäden | 1.000.000 € |
| Sachschäden | 250.000 € |
| Abhandenkommen bewachter Sachen | 15.000 € |
| Reine Vermögensschäden | 12.500 € |
Lassen Sie sich die Deckung bestätigen – vor allem, wenn in Ihrem Objekt hohe Werte lagern.
4. Zertifizierung nach DIN 77200 und ISO 9001
Eine Zertifizierung ist freiwillig, zeigt aber, dass Abläufe unabhängig geprüft werden. Wichtig ist, dass Ihre Leistung im Geltungsbereich des Zertifikats steht und es noch gültig ist. Mehr dazu: DIN 77200 einfach erklärt.
5. Tariflohn und plausible Kalkulation
In Berlin und Brandenburg ist der Tarifvertrag seit 2026 allgemeinverbindlich. Ein Angebot muss also Tariflohn, Zuschläge und alle Nebenkosten tragen können. Ist es auffällig günstig, fragen Sie nach, wie es kalkuliert ist. Mehr dazu: Was kostet ein Sicherheitsdienst?
6. Eigenes Personal oder Nachunternehmer
Fragen Sie, ob der Anbieter Ihren Auftrag selbst ausführt oder Teile an Nachunternehmer weitergibt – und wenn ja, an wen. Sie sollten wissen, wer tatsächlich in Ihrem Objekt steht.
7. Vertrag und Dienstanweisung
Aufgaben, Zeiten, Befugnisse und Meldewege gehören schriftlich in den Vertrag und in eine Dienstanweisung für das Objekt. Die DIN 77200 verlangt beides. So weiß jede Kraft vor Ort, was zu tun ist – auch die Vertretung.
8. Einsatzleitung und Erreichbarkeit
Klären Sie, wer Ihr fester Ansprechpartner ist und wie Sie ihn nachts und am Wochenende erreichen. Fragen Sie, wie schnell Ausfälle ersetzt werden und wie Sie von Vorfällen erfahren.
Die Checkliste zum Mitnehmen
- Erlaubnis nach § 34a GewO liegt vor
- Qualifikation passt zur Aufgabe (Unterrichtung oder Sachkunde)
- Haftpflichtversicherung mit mindestens den gesetzlichen Summen
- Zertifikat mit Ihrer Leistung im Geltungsbereich und gültigem Datum
- Kalkulation trägt Tariflohn und Nebenkosten
- Klarheit über Nachunternehmer
- Schriftlicher Vertrag und Dienstanweisung
- Fester Ansprechpartner, rund um die Uhr erreichbar
- Gewerbeordnung § 34a: www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
- Bewachungsverordnung § 14 (Haftpflichtversicherung): www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__14.html
- IHK Köln – Erlaubnis nach § 34a GewO: www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/bewachungsgewerbe-erlaubnis-nach-34a-gewo-5224494
- Bewacherregister – Informationsseite: info.bewacherregister.de/
- Senatsverwaltung Berlin – Allgemeinverbindlichkeit, Pressemitteilung 22.07.2026: www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1696257.php
- BDSW – Pressemitteilung zum Vergabetransformationspaket: www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/vergabetransformationspaket-wird-billigstvergaben-nicht-verhindern